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Schutz vor Lärm und Vibrationen in der Land‑ und Forstwirtschaft
Verordnung vom 15.02.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung schützt Beschäftigte in der Land‑ und Forstwirtschaft vor übermäßiger Lärmbelastung und schädlichen Vibrationen, indem sie Grenzwerte festlegt und Pflichten für Arbeitgeber definiert.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/15/2024XXVII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung schützt Beschäftigte in der Land‑ und Forstwirtschaft vor übermäßiger Lärmbelastung und schädlichen Vibrationen, indem sie Grenzwerte festlegt und Pflichten für Arbeitgeber definiert.

Schwerpunkte

  • Festlegung verbindlicher Expositionsgrenzwerte für Lärm und Vibrationen, die nicht überschritten werden dürfen.
  • Einführung von Auslösewerten, bei deren Überschreitung Arbeitgeber Informations‑ und Unterweisungspflichten für die Beschäftigten haben.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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