Zusammenfassung
Die Verordnung schützt Beschäftigte in der Land‑ und Forstwirtschaft vor übermäßiger Lärmbelastung und schädlichen Vibrationen, indem sie Grenzwerte festlegt und Pflichten für Arbeitgeber definiert.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/15/2024XXVII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung schützt Beschäftigte in der Land‑ und Forstwirtschaft vor übermäßiger Lärmbelastung und schädlichen Vibrationen, indem sie Grenzwerte festlegt und Pflichten für Arbeitgeber definiert.Schwerpunkte
- Festlegung verbindlicher Expositionsgrenzwerte für Lärm und Vibrationen, die nicht überschritten werden dürfen.
- Einführung von Auslösewerten, bei deren Überschreitung Arbeitgeber Informations‑ und Unterweisungspflichten für die Beschäftigten haben.
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