Land‑ und forstwirtschaftliche Bildschirmarbeitsverordnung (LF‑BS‑V) – Arbeitsschutz ab 01.06.2024
Verordnung vom 15.02.2024Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche ergonomische und gesundheitliche Standards für Bildschirmarbeitsplätze in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, inklusive technischer Geräteanforderungen, Beleuchtungs‑ und Strahlungsschutz, Pausen‑ sowie Seh‑ und Sehhilfenregelungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/15/2024XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Arbeitsschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche ergonomische und gesundheitliche Standards für Bildschirmarbeitsplätze in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, inklusive technischer Geräteanforderungen, Beleuchtungs‑ und Strahlungsschutz, Pausen‑ sowie Seh‑ und Sehhilfenregelungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bildschirmarbeitsplätze in der Land‑ und Forstwirtschaft, ausgenommen bestimmte Einrichtungen, die im § 236 Abs. 5 LAG genannt sind.
- Bildschirme und Tastaturen müssen bestimmte ergonomische Kriterien erfüllen, z. B. scharfe Darstellung, verstellbare Position, reflexionsarme Oberfläche und ausreichende Größe.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.