<!--[-->Verordnung zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Land‑ und Forstwirtschaft durch persönliche Schutzausrüstung<!--]-->
Verordnung zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Land‑ und Forstwirtschaft durch persönliche Schutzausrüstung
Verordnung vom 15.02.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber in der Land‑ und Forstwirtschaft, persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, wenn kollektive Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, und regelt Auswahl, Lagerung, Wartung sowie Unterweisung.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/15/2024XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber in der Land‑ und Forstwirtschaft, persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, wenn kollektive Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, und regelt Auswahl, Lagerung, Wartung sowie Unterweisung.

Schwerpunkte

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Gefahrenort persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, wenn kollektive Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.
  • Die Auswahl der PSA muss auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen, die Gefahr, Einsatzdauer und Tragekomfort berücksichtigt.
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