Land‑ und forstwirtschaftliche Gesundheitsüberwachungsverordnung (LF‑VGÜ) – Schutz von Beschäftigten
Verordnung vom 15.02.2024Zusammenfassung
Die LF‑VGÜ legt fest, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land‑ und Forstwirtschaft regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen erhalten müssen, wenn sie gefährlichen Stoffen oder Bedingungen ausgesetzt sind. Sie definiert die Pflichten der Arbeitgeber zur Information, Kostenübernahme und Bereitstellung von Untersuchungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/15/2024XXVII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die LF‑VGÜ legt fest, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land‑ und Forstwirtschaft regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen erhalten müssen, wenn sie gefährlichen Stoffen oder Bedingungen ausgesetzt sind. Sie definiert die Pflichten der Arbeitgeber zur Information, Kostenübernahme und Bereitstellung von Untersuchungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Beschäftigten in der Land‑ und Forstwirtschaft, die Tätigkeiten mit gesundheitlich gefährlichen Einwirkungen ausüben.
- Für bestimmte gefährliche Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Asbest, Chrom‑VI) muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Eignungsuntersuchung erfolgen und danach in festgelegten Abständen Folgeuntersuchungen.
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