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Datumsänderung der Grenzkontroll‑Verordnung für die Tschechische Republik
Verordnung vom 16.02.2024

Zusammenfassung

Die 58. Verordnung des Bundesministers für Inneres korrigiert das Datum in § 2 der bestehenden Grenzkontroll‑Verordnung von 16. Februar 2024 auf 16. April 2024. Die Änderung beruht auf § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes und hat keine weiteren inhaltlichen Auswirkungen.
Bundesministerium für Inneres2/16/2024XXVII
Grenze
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die 58. Verordnung des Bundesministers für Inneres korrigiert das Datum in § 2 der bestehenden Grenzkontroll‑Verordnung von 16. Februar 2024 auf 16. April 2024. Die Änderung beruht auf § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes und hat keine weiteren inhaltlichen Auswirkungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert ausschließlich das Datum in § 2 von 16. Februar 2024 auf 16. April 2024.
  • Die Rechtsgrundlage für die Änderung ist § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Karner Gerhard, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Karner Gerhard, Mag. - 58

ÖVP

Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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