<!--[-->Abwasseremissionsverordnung für pflanzliche Nahrungs‑ und Futtermittel<!--]-->
Abwasseremissionsverordnung für pflanzliche Nahrungs‑ und Futtermittel
Verordnung vom 20.02.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue, strengere Grenzwerte für Abwasser aus der Produktion von pflanzlichen Nahrungs‑ und Futtermitteln fest und ändert gleichzeitig die Verordnung zur Wasseraufbereitung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft2/20/2024XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue, strengere Grenzwerte für Abwasser aus der Produktion von pflanzlichen Nahrungs‑ und Futtermitteln fest und ändert gleichzeitig die Verordnung zur Wasseraufbereitung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt verbindliche Emissionsgrenzwerte für die genannten Betriebe ein und verlangt, dass diese innerhalb von vier bzw. fünf Jahren nach Inkrafttreten den Vorgaben entsprechen.
  • Für bestimmte Abwässer, z. B. aus Kühlsystemen, gelten bereits bestehende Emissionsgrenzen aus der allgemeinen Abwasser‑Emissionsverordnung (AAEV).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Totschnig Norbert, Mag., MSc © BKA/Andy Wenzel

Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.