Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue, strengere Grenzwerte für Abwasser aus der Produktion von pflanzlichen Nahrungs‑ und Futtermitteln fest und ändert gleichzeitig die Verordnung zur Wasseraufbereitung.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft2/20/2024XXVII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue, strengere Grenzwerte für Abwasser aus der Produktion von pflanzlichen Nahrungs‑ und Futtermitteln fest und ändert gleichzeitig die Verordnung zur Wasseraufbereitung.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt verbindliche Emissionsgrenzwerte für die genannten Betriebe ein und verlangt, dass diese innerhalb von vier bzw. fünf Jahren nach Inkrafttreten den Vorgaben entsprechen.
- Für bestimmte Abwässer, z. B. aus Kühlsystemen, gelten bereits bestehende Emissionsgrenzen aus der allgemeinen Abwasser‑Emissionsverordnung (AAEV).
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