<!--[-->Novelle 2024 der Geflügelpest‑Verordnung – Festlegung von Risikogebieten<!--]-->
Novelle 2024 der Geflügelpest‑Verordnung – Festlegung von Risikogebieten
Verordnung vom 22.02.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024 ergänzt die Geflügelpest‑Verordnung 2007 um neue Regelungen zu Risikogebieten und legt fest, welche Regionen als starkes oder erhöhtes Risiko gelten.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/22/2024XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024 ergänzt die Geflügelpest‑Verordnung 2007 um neue Regelungen zu Risikogebieten und legt fest, welche Regionen als starkes oder erhöhtes Risiko gelten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt § 62 einen neuen Absatz 13 hinzu, der das Inkrafttreten von Anhang 1 regelt.
  • Anhang 1 definiert Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest‑Risiko in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich.
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