Zusammenfassung
Die Verordnung 2024 ergänzt die Geflügelpest‑Verordnung 2007 um neue Regelungen zu Risikogebieten und legt fest, welche Regionen als starkes oder erhöhtes Risiko gelten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/22/2024XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 2024 ergänzt die Geflügelpest‑Verordnung 2007 um neue Regelungen zu Risikogebieten und legt fest, welche Regionen als starkes oder erhöhtes Risiko gelten.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt § 62 einen neuen Absatz 13 hinzu, der das Inkrafttreten von Anhang 1 regelt.
- Anhang 1 definiert Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest‑Risiko in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich.
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