<!--[-->Ergänzungen und Ausnahmen in der Lohnkontenverordnung 2024<!--]-->
Ergänzungen und Ausnahmen in der Lohnkontenverordnung 2024
Verordnung vom 23.02.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024/64 ergänzt die Lohnkontenverordnung um neue Meldepflichten zu Zinsersparnissen, Start‑Up‑Beteiligungen und einer Mitarbeiterprämie sowie um eine Ausnahmeregelung für reine Reisepauschalen.
Bundesministerium für Finanzen2/23/2024XXVII
Einkommen
Finanzwesen
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024/64 ergänzt die Lohnkontenverordnung um neue Meldepflichten zu Zinsersparnissen, Start‑Up‑Beteiligungen und einer Mitarbeiterprämie sowie um eine Ausnahmeregelung für reine Reisepauschalen.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung zur Zuordnung von Lademengen bei Elektrofahrzeugen wird präzisiert, sodass künftig die fehlende Zuordnung als Grund für das Weglassen der Angabe gilt.
  • Ein neuer Ziffer 20 verlangt die Erfassung der Zinsersparnis eines Arbeitnehmers sowie den Nachweis von Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeberdarlehen und den zugrundeliegenden Referenzzinssatz.
Dokumente (PDFs)
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