<!--[-->Verordnung zur verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Lohnzettel‑ und Meldedaten<!--]-->
Verordnung zur verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Lohnzettel‑ und Meldedaten
Verordnung vom 23.02.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regeln für die elektronische Übermittlung von Lohnzetteldaten und verschiedener Meldungen nach dem Einkommensteuergesetz. Sie legt fest, dass diese Daten künftig über eine zentrale Übermittlungsstelle zu übermitteln sind.
Bundesministerium für Finanzen2/23/2024XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regeln für die elektronische Übermittlung von Lohnzetteldaten und verschiedener Meldungen nach dem Einkommensteuergesetz. Sie legt fest, dass diese Daten künftig über eine zentrale Übermittlungsstelle zu übermitteln sind.

Schwerpunkte

  • Die elektronische Übermittlung von Lohnzetteldaten nach § 84 Abs. 1 EStG wird verpflichtend.
  • Meldungen nach § 3 Abs. 2 EStG (z. B. Sozialversicherungsdaten) müssen ebenfalls elektronisch übermittelt werden.
Dokumente (PDFs)
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