Zentrales IT‑Verfahren für das Personalmanagement an land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen
Verordnung vom 26.02.2024Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein zentrales IT‑Verfahren des Bundes für das Personalmanagement an land‑ und forstwirtschaftlichen Berufs‑ und Fachschulen ein und verpflichtet die Länder, Personal‑ und Besoldungsdaten ihrer Lehrkräfte dort zu hinterlegen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft2/26/2024XXVII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein zentrales IT‑Verfahren des Bundes für das Personalmanagement an land‑ und forstwirtschaftlichen Berufs‑ und Fachschulen ein und verpflichtet die Länder, Personal‑ und Besoldungsdaten ihrer Lehrkräfte dort zu hinterlegen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass das zentrale IT‑Verfahren des Bundes für das Personalmanagement an land‑ und forstwirtschaftlichen Berufs‑ und Fachschulen verwendet werden muss.
- Die Länder müssen über eine Vereinbarung mit dem Bund die Personal‑ und Besoldungsdaten ihrer Landeslehrpersonen, Lehrbeauftragten und Gastlehrpersonen in das IT‑System einpflegen und dem Bundesminister zur Einsicht bereitstellen.
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