<!--[-->Geldbußen für Verstöße gegen das Tiertransportgesetz<!--]-->
Geldbußen für Verstöße gegen das Tiertransportgesetz
Verordnung vom 05.03.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, für welche Verstöße gegen das Tiertransportgesetz Geldbußen von 500 € bzw. 300 € per Organstrafverfügung verhängt werden dürfen. Sie tritt am 5. März 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/5/2024XXVII
Umwelt
Tierschutz
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, für welche Verstöße gegen das Tiertransportgesetz Geldbußen von 500 € bzw. 300 € per Organstrafverfügung verhängt werden dürfen. Sie tritt am 5. März 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass bei bestimmten Verstößen gegen das Tiertransportgesetz Geldstrafen per Organstrafverfügung verhängt werden können.
  • Ein Bußgeld von 500 € wird fällig, wenn Tiere nicht mit ausreichendem Wasser oder Futter versorgt werden oder wenn die zulässige Höchstbeförderungsdauer überschritten wird.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch Johannes © Parlamentsdirektion

Rauch Johannes

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.