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Finanzielle Ansprüche für Soldaten (Verordnung 2024)
Verordnung vom 06.03.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 die finanziellen Ansprüche von Soldaten fest – von Grundvergütungen bis zu Sonderleistungen – und ersetzt die Regelung von 2023.
Bundesministerium für Landesverteidigung3/6/2024XXVII
Militär
Finanzen
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 die finanziellen Ansprüche von Soldaten fest – von Grundvergütungen bis zu Sonderleistungen – und ersetzt die Regelung von 2023.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Höhe der finanziellen Ansprüche für verschiedene Leistungen fest, darunter Referenzbetrag, Monatsgeld und Dienstgradzulage.
  • Zusätzliche Prämien werden für Grundvergütung, Freiwilligen‑ und Kaderausbildungsprämie definiert.
Dokumente (PDFs)
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