Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 die finanziellen Ansprüche von Soldaten fest – von Grundvergütungen bis zu Sonderleistungen – und ersetzt die Regelung von 2023.Bundesministerium für Landesverteidigung3/6/2024XXVII
Militär
Finanzen
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 die finanziellen Ansprüche von Soldaten fest – von Grundvergütungen bis zu Sonderleistungen – und ersetzt die Regelung von 2023.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Höhe der finanziellen Ansprüche für verschiedene Leistungen fest, darunter Referenzbetrag, Monatsgeld und Dienstgradzulage.
- Zusätzliche Prämien werden für Grundvergütung, Freiwilligen‑ und Kaderausbildungsprämie definiert.
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