<!--[-->Änderung der Dienstfähigkeits‑Prüfung für kurze Bundesheer‑Einsätze<!--]-->
Änderung der Dienstfähigkeits‑Prüfung für kurze Bundesheer‑Einsätze
Verordnung vom 06.03.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Dienstvorschriften des Bundesheeres: Bei kurzen Einsätzen von bis zu drei Wochen kann auf die Pflichtprüfung der Dienstfähigkeit verzichtet werden, sofern keine erhöhte Belastung besteht. Das Inkrafttreten erfolgt einen Tag nach Veröffentlichung (7. März 2024).
Bundesministerium für Landesverteidigung3/6/2024XXVII
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Dienstvorschriften des Bundesheeres: Bei kurzen Einsätzen von bis zu drei Wochen kann auf die Pflichtprüfung der Dienstfähigkeit verzichtet werden, sofern keine erhöhte Belastung besteht. Das Inkrafttreten erfolgt einen Tag nach Veröffentlichung (7. März 2024).

Schwerpunkte

  • Soldaten, die für höchstens drei Wochen Präsenzdienst einberufen werden und deren Einsatz keine erhöhte körperliche Belastung oder Gefahr mit sich bringt, müssen nicht zwingend auf ihre Dienstfähigkeit hin geprüft werden.
  • Der neue Absatz 3c legt fest, dass die geänderte Regelung zu § 10 Abs. 2 am Tag nach ihrer Kundmachung, also ab dem 7. März 2024, wirksam wird.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Tanner Klaudia, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Tanner Klaudia, Mag. - 55

ÖVP

Bundesministerin für Landesverteidigung

Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.