Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Dienstvorschriften des Bundesheeres: Bei kurzen Einsätzen von bis zu drei Wochen kann auf die Pflichtprüfung der Dienstfähigkeit verzichtet werden, sofern keine erhöhte Belastung besteht. Das Inkrafttreten erfolgt einen Tag nach Veröffentlichung (7. März 2024).Bundesministerium für Landesverteidigung3/6/2024XXVII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Dienstvorschriften des Bundesheeres: Bei kurzen Einsätzen von bis zu drei Wochen kann auf die Pflichtprüfung der Dienstfähigkeit verzichtet werden, sofern keine erhöhte Belastung besteht. Das Inkrafttreten erfolgt einen Tag nach Veröffentlichung (7. März 2024).Schwerpunkte
- Soldaten, die für höchstens drei Wochen Präsenzdienst einberufen werden und deren Einsatz keine erhöhte körperliche Belastung oder Gefahr mit sich bringt, müssen nicht zwingend auf ihre Dienstfähigkeit hin geprüft werden.
- Der neue Absatz 3c legt fest, dass die geänderte Regelung zu § 10 Abs. 2 am Tag nach ihrer Kundmachung, also ab dem 7. März 2024, wirksam wird.
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