Novelle der EAG‑Marktprämienverordnung 2024 – neue Prämien‑ und Ausschreibungsregeln für erneuerbare Energien
Verordnung vom 14.03.2024Zusammenfassung
Die Novelle 2024 der EAG‑Marktprämienverordnung legt neue Höchstpreise für Förderungen erneuerbarer Energien fest, definiert Ausschreibungszeiträume und passt technische Parameter für Wind‑ und Wasserkraft an. Sie tritt am 14. März 2024 in Kraft.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/14/2024XXVII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Novelle 2024 der EAG‑Marktprämienverordnung legt neue Höchstpreise für Förderungen erneuerbarer Energien fest, definiert Ausschreibungszeiträume und passt technische Parameter für Wind‑ und Wasserkraft an. Sie tritt am 14. März 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue Höchstpreise für Marktprämien fest (z. B. 8,98 Cent/kWh für neue Photovoltaikanlagen) für die Jahre 2024 und 5.
- Für 2024 und 2025 werden konkrete Gebotstermine und das verfügbare Ausschreibungsvolumen für jede Technologie (Photovoltaik, Biomasse, Wind‑ und Wasserkraft) festgelegt.
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