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Novelle der EAG‑Investitionszuschüsse‑Verordnung für Strom 2024
Verordnung vom 14.03.2024

Zusammenfassung

Die Novelle 2024 passt die EAG‑Investitionszuschüsse‑Verordnung für Strom an: Das jährliche Fördervolumen wird verdoppelt, neue elektronische Antragswege werden eingeführt und die maximalen Zuschusssätze werden auf bis zu 30 % (bzw. bis zu 65 % für innovative PV‑Anlagen) begrenzt.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/14/2024XXVII
Energie

Zusammenfassung

Die Novelle 2024 passt die EAG‑Investitionszuschüsse‑Verordnung für Strom an: Das jährliche Fördervolumen wird verdoppelt, neue elektronische Antragswege werden eingeführt und die maximalen Zuschusssätze werden auf bis zu 30 % (bzw. bis zu 65 % für innovative PV‑Anlagen) begrenzt.

Schwerpunkte

  • Der Gesamtfördertopf für das Jahr 2024 wird von 15 Mio. € auf 30 Mio. € erhöht.
  • Mehrere Verweise auf das Bundesgesetzblatt werden aktualisiert, damit die aktuelle Rechtslage korrekt wiedergegeben wird.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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