Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. März 2024 ändert die Sonderausgaben‑Datenübermittlungsverordnung. Sie präzisiert Bankfeiertage, ersetzt das Wort „Homepage“ durch „Webseite“, fügt neue spendenbegünstigte Organisationen hinzu und legt fest, dass die Änderungen ab dem 1. Jänner 2024 gelten.Bundesministerium für Finanzen3/21/2024XXVII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. März 2024 ändert die Sonderausgaben‑Datenübermittlungsverordnung. Sie präzisiert Bankfeiertage, ersetzt das Wort „Homepage“ durch „Webseite“, fügt neue spendenbegünstigte Organisationen hinzu und legt fest, dass die Änderungen ab dem 1. Jänner 2024 gelten.Schwerpunkte
- Die Regelung zum 3. Jänner wird ergänzt: Ist dieser Tag ein Bankfeiertag, gilt der nächste Bankarbeitstag als Fristende.
- Der Ausdruck „Homepage“ wird durch das neutralere Wort „Webseite“ ersetzt und Verweise auf aktuelle Gesetzesstellen aktualisiert.
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