<!--[-->Änderung der Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013 – neue Benützungsvergütungen ab 2024<!--]-->
Änderung der Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013 – neue Benützungsvergütungen ab 2024
Verordnung vom 21.03.2024

Zusammenfassung

Die Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013 wird geändert. Ab dem 1. Jänner 2024 gelten neue Berechnungsgrundlagen und Beträge für die Benützungsvergütungen, während alte Regelungen zum 31. Dezember 2023 entfallen.
Bundesministerium für Finanzen3/21/2024XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013 wird geändert. Ab dem 1. Jänner 2024 gelten neue Berechnungsgrundlagen und Beträge für die Benützungsvergütungen, während alte Regelungen zum 31. Dezember 2023 entfallen.

Schwerpunkte

  • Die Absätze 1c bis 1e des § 6 werden gestrichen, sodass diese Regelungen nicht mehr gelten.
  • Der Wortlaut von § 6 Abs. 1b wird geändert: Ab 2024 richtet sich die Benützungsvergütung nach den Beträgen der neuen Anlage, wobei Absatz 1a sinngemäß weiter gilt.
Dokumente (PDFs)
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