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Änderung der Verordnung zur Aufgaben‑Übertragung – neue Liste von Justizanstalten
Verordnung vom 22.03.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 85/2024 ergänzt die bestehende Regelung zur Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 BHG 2013 um eine vollständige Auflistung von Justizanstalten und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juli 2024 fest.
Bundesministerium für Justiz3/22/2024XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 85/2024 ergänzt die bestehende Regelung zur Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 BHG 2013 um eine vollständige Auflistung von Justizanstalten und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juli 2024 fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert § 1 Ziffer 5 um eine umfassende Liste von Justizanstalten, darunter Wien‑Josefstadt, Korneuburg, Krems, St. Pölten, Linz, Graz‑Jakomini und weitere.
  • Ein neuer Absatz 4 wird zu § 3 hinzugefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung der Verordnung am 1. Juli 2024 in Kraft tritt.
Dokumente (PDFs)
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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