<!--[-->Novellierung der Liebhabereiverordnung 2024<!--]-->
Novellierung der Liebhabereiverordnung 2024
Verordnung vom 27.03.2024

Zusammenfassung

Die Liebhabereiverordnung wird am 27. März 2024 novelliert: Formulierungskorrekturen, Anpassung von Schwellenwerten, Weglassen eines Satzes, Reduktion des Bezugsrahmens und ein neuer Absatz in § 8, der entgeltliche Gebäudeüberlassungen und bestimmte Betätigungen ab dem 31. Dezember 2023 regelt.
Bundesministerium für Finanzen3/27/2024XXVII
Steuerwesen
Finanzwesen
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Liebhabereiverordnung wird am 27. März 2024 novelliert: Formulierungskorrekturen, Anpassung von Schwellenwerten, Weglassen eines Satzes, Reduktion des Bezugsrahmens und ein neuer Absatz in § 8, der entgeltliche Gebäudeüberlassungen und bestimmte Betätigungen ab dem 31. Dezember 2023 regelt.

Schwerpunkte

  • In § 1 Abs. 3 wird das Wort „vorletzter“ durch „letzter“ ersetzt, um die Formulierung zu präzisieren.
  • Die Schwellenwerte in § 2 werden angepasst: In Abs. 3 steigt die Zahl von 25 % auf 30 % und von 28 % auf 33 %; in Abs. 4 steigen die Werte von 20 % auf 25 % bzw. von 23 % auf 28 %.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

ÖVP

EU-Kommissar

Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.