Zusammenfassung
Die Verordnung legt im Jahr 2024 zeitlich befristete Fahrverbote für schwere Lkw auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest, um die Umwelt zu schützen; zahlreiche Ausnahmen für lebenswichtige Transporte sind vorgesehen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/28/2024XXVII
Umwelt
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt im Jahr 2024 zeitlich befristete Fahrverbote für schwere Lkw auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest, um die Umwelt zu schützen; zahlreiche Ausnahmen für lebenswichtige Transporte sind vorgesehen.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t gilt am 29. März (16‑22 Uhr), am 30. März (11‑15 Uhr) und am 25. April (11‑22 Uhr) auf der A12 (Inntalautobahn) und A13 (Brennerautobahn), wenn das Ziel Italien ist.
- An allen Samstagen vom 6. Juli bis zum 31. August 2024 gilt von 7‑15 Uhr ein Fahrverbot für Lkw nach Italien; zusätzlich gelten am 29. März und am 3. Oktober 2024 von 0‑22 Uhr Verbote für Fahrten nach Deutschland.
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