Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
Verordnung vom 03.04.2024Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen in Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest (705,90 €, 1.008,50 €, 1.411,80 €) und sieht einen jährlichen Urlaubszuschuss sowie Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts vor. Sie regelt außerdem die Überstundenvergütung für über 18‑jährige Lehrlinge nach einem Kollektivvertrag und tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/3/2024XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen in Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest (705,90 €, 1.008,50 €, 1.411,80 €) und sieht einen jährlichen Urlaubszuschuss sowie Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts vor. Sie regelt außerdem die Überstundenvergütung für über 18‑jährige Lehrlinge nach einem Kollektivvertrag und tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Kraftfahrzeugverleihunternehmen in Österreich und für Lehrlinge im Beruf Bürokaufmann/-frau.
- Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt 705,90 € im ersten, 1.008,50 € im zweiten und 1.411,80 € im dritten Lehrjahr.
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