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Errichtung einer Notarstelle in Dornbirn (Wirksam ab 2025‑07‑01)
Verordnung vom 04.04.2024

Zusammenfassung

Die Bundesministerin für Justiz verordnet ab dem 1. Juli 2025 die Errichtung einer neuen Notarstelle in Dornbirn im Sprengel des Landesgerichts Feldkirch.
Bundesministerium für Justiz4/4/2024XXVII
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Die Bundesministerin für Justiz verordnet ab dem 1. Juli 2025 die Errichtung einer neuen Notarstelle in Dornbirn im Sprengel des Landesgerichts Feldkirch.

Schwerpunkte

  • Eine neue Notarstelle wird im Sprengel Feldkirch mit Amtssitz in Dornbirn eingerichtet.
  • Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung ist § 9 der Notariatsordnung.
Dokumente (PDFs)
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