Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/28/2025XXVIII
Gesundheit
Veterinärmedizin
Qualitätssicherung
Betriebsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue, einheitliche Regeln für die Kennzeichnung, Dokumentation und Qualitätskontrolle von Tierarzneimitteln fest und passt zahlreiche verwandte Verordnungen an.Schwerpunkte
- Die Packungsbeilage muss in deutscher Sprache lesbar sein, mindestens 1,8 mm große Buchstaben verwenden und kann zusätzlich in weiteren Sprachen bereitgestellt werden.
- Die Fachinformation muss Name, Wirkstoffzusammensetzung, Dosierung, Zieltiere, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Wartezeiten und Lagerungshinweise enthalten.
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