Einführung einer IT‑Betreuungs‑Werteinheit für Lehrpersonen an land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen Verordnung vom 5/28/2025
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft5/28/2025XXVIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 100/2025 ergänzt die Einrechnung von Nebenleistungen für Lehrpersonen an land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen um einen neuen Absatz, der die Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen mit CAD‑Software mit 1,105 Werteinheiten anrechnet, und passt die Formulierungen in § 5 und § 6 entsprechend an.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 3a wird eingefügt, der die pädagogisch‑fachliche Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen (z. B. CAD) mit 1,105 Werteinheiten anrechnet.
- In § 5 Abs. 5 wird der Wortlaut von „Abs. 3 und 4“ zu „Abs. 3, 3a und 4“ geändert, um den neuen Absatz 3a zu berücksichtigen.
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