<!--[-->Verordnung zu steuerlichen Vorteilen aus qualifizierten Eigenkapitalbeteiligungen<!--]-->
Verordnung zu steuerlichen Vorteilen aus qualifizierten Eigenkapitalbeteiligungen
Verordnung vom 11.06.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Beteiligungen als qualifizierte Eigenkapitalbeteiligungen gelten und wie daraus resultierende Steuervorteile auf das laufende Steueraufkommen einer Geschäftseinheit angerechnet werden. Sie führt zudem eine proportionale Abschreibungsmethode ein und gilt für Geschäftsjahre ab dem 31. Dezember 2023.
Bundesministerium für Finanzen6/11/2025XXVIII
Wirtschaft
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Beteiligungen als qualifizierte Eigenkapitalbeteiligungen gelten und wie daraus resultierende Steuervorteile auf das laufende Steueraufkommen einer Geschäftseinheit angerechnet werden. Sie führt zudem eine proportionale Abschreibungsmethode ein und gilt für Geschäftsjahre ab dem 31. Dezember 2023.

Schwerpunkte

  • Eine qualifizierte Eigenkapitalbeteiligung ist eine Beteiligung an einer steuerlich transparenten Einheit, die bestimmte wirtschaftliche und risikobezogene Kriterien erfüllt.
  • Steuerliche Vorteile umfassen anerkannte Steuergutschriften und steuerliche Verluste, die mit dem nominalen Steuersatz der beteiligten Geschäftseinheit multipliziert werden.
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