<!--[-->Änderung der Angaben zur Wirkungsorientierung – Stärkung der Geschlechtergleichstellung im Bundeshaushalt<!--]-->
Änderung der Angaben zur Wirkungsorientierung – Stärkung der Geschlechtergleichstellung im Bundeshaushalt
Verordnung vom 11.06.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Vorgaben zur Wirkungsorientierung im Bundeshaushalt, führt einen neuen Paragraphen ein, streicht alte Paragraphen und passt den Anhang 2 an. Ziel ist eine stärkere Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Bundesministerium für Finanzen6/11/2025XXVIII
Finanzwesen
Haushaltsplan
Gleichbehandlung
Geschlechtergerechtigkeit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Vorgaben zur Wirkungsorientierung im Bundeshaushalt, führt einen neuen Paragraphen ein, streicht alte Paragraphen und passt den Anhang 2 an. Ziel ist eine stärkere Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 1 wird eingeführt, der die Vorgaben zur Wirkungsorientierung um das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern erweitert.
  • Die bisherigen Paragraphen 9 und 10 werden vollständig gestrichen.
Dokumente (PDFs)
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