Bundesministerium für Bildung6/17/2025XXVIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 2025 kürzt die Titel beider Nebenleistungsverordnungen, legt neue Zuständigkeitsregeln für Schulen fest und aktualisiert das Gültigkeitsjahr von 2025 auf 2027.Schwerpunkte
- Der Titel beider Verordnungen wird gekürzt, indem die Wortfolge „Wissenschaft und Forschung“ entfernt wird.
- Für Schulen, die dem Bundesminister für Bildung unterstehen, gelten künftig die Absätze 1, 2 und 4; Absatz 5 gilt nur, wenn das Ministerium anstelle der Bildungsdirektion handelt.
Dokumente (PDFs)
