<!--[-->Einführung des 5. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Aufhebung des 4. Nachtrags<!--]-->
Einführung des 5. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Aufhebung des 4. Nachtrags Verordnung vom 6/17/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/17/2025XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den fünften Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe 2023) als offizielle österreichische Ausgabe ein und hebt die vorherige vierte Version sowie entsprechende österreichische Monographien auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe 2023, Nachtrag 11.5) wird als offizielle österreichische Ausgabe in Kraft gesetzt.
  • Die Monographien und Texte des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 11.4) sowie die entsprechenden österreichischen Monographien, die durch den fünften Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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