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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Juni 2025)
Verordnung vom 17.06.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juni 2025 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten6/17/2025XXVIII
Finanzwesen
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juni 2025 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz 1956, insbesondere auf § 21b, um die rechtliche Grundlage für die Festsetzung der Hundertsätze zu schaffen.
  • Ziel ist es, für den Monat Juni 2025 einheitliche Prozentsätze (Hundertsätze) festzulegen, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage berechnet wird.
Dokumente (PDFs)
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Meinl-Reisinger Beate, Mag., MES - 47

NEOS

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

9 - Wien



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