Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur6/20/2025XXVIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. Juni 2025 führt auf der A 21 zwei Messstrecken ein, an denen die durchschnittliche Geschwindigkeit per Bildtechnik überwacht wird; Beginn und Ende jeder Strecke müssen angekündigt werden, und die frühere Regelung von 2021 wird aufgehoben.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt zwei Abschnitte der A 21 fest, in denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird.
- Beginn und Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer informiert sind.
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