<!--[-->Neuregelung von Buchführung, Jahresvoranschlag und Funktionsgebühren für Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaften<!--]-->
Neuregelung von Buchführung, Jahresvoranschlag und Funktionsgebühren für Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaften
Verordnung vom 25.06.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung führt neue Buchführungs‑ und Berichtspflichten, einen Jahresvoranschlag‑Ist‑Vergleich sowie gestaffelte Funktionsgebühren für Studierendenvertreter*innen ein.
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung6/25/2025XXVIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung führt neue Buchführungs‑ und Berichtspflichten, einen Jahresvoranschlag‑Ist‑Vergleich sowie gestaffelte Funktionsgebühren für Studierendenvertreter*innen ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass jedes Wirtschaftsjahr einen Jahresvoranschlag bis zum 1. Juni erstellt und von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden gegengezeichnet werden muss.
  • Die Buchführung muss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und doppelter Buchhaltung erfolgen; es sind Journal, Hauptbuch und Nebenbücher zu führen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Holzleitner Eva-Maria, BSc © BKA/Andy Wenzel

Holzleitner Eva-Maria, BSc - 32

SPÖ

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

4 - Oberösterreich


Frauen


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