Neuregelung von Buchführung, Jahresvoranschlag und Funktionsgebühren für Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaften Verordnung vom 6/25/2025
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung6/25/2025XXVIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung führt neue Buchführungs‑ und Berichtspflichten, einen Jahresvoranschlag‑Ist‑Vergleich sowie gestaffelte Funktionsgebühren für Studierendenvertreter*innen ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass jedes Wirtschaftsjahr einen Jahresvoranschlag bis zum 1. Juni erstellt und von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden gegengezeichnet werden muss.
- Die Buchführung muss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und doppelter Buchhaltung erfolgen; es sind Journal, Hauptbuch und Nebenbücher zu führen.
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