Erklärung des Kollektivvertrags für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure zur Satzung (Steiermark) Verordnung vom 6/26/2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/26/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure sowie deren Lehrlinge zur Satzung, wodurch er ab dem 1. Juli 2025 in der Steiermark rechtsverbindlich wird.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure zur Satzung, sodass er rechtsverbindlich wird.
- Die Satzung gilt für Unternehmen, die Mitglied der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure sind, für das Bundesland Steiermark und für alle dort beschäftigten Arbeitnehmer:innen sowie gewerbliche Lehrlinge, sofern kein anderer Kollektivvertrag besteht.
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