<!--[-->Lohnordnung für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure in der Steiermark (Verordnung 2025)<!--]-->
Lohnordnung für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure in der Steiermark (Verordnung 2025) Verordnung vom 6/26/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/26/2025XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt per Verordnung vom 25. Juni 2025 eine Lohnordnung für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure sowie deren gewerbliche Lehrlinge in der Steiermark. Sie gilt ab dem 1. Juli 2025, basiert auf einem Kollektivvertrag von 2024 und schließt die Paragraphen 1, 2 und 8 aus.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erklärt die Lohnordnung für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure sowie deren gewerbliche Lehrlinge zur Satzung.
  • Das Bundeseinigungsamt ist nach § 18 Abs. 1 ArbVG befugt, die Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches zu erlassen.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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