Lohnordnung für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure in der Steiermark (Verordnung 2025)
Verordnung vom 26.06.2025Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt per Verordnung vom 25. Juni 2025 eine Lohnordnung für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure sowie deren gewerbliche Lehrlinge in der Steiermark. Sie gilt ab dem 1. Juli 2025, basiert auf einem Kollektivvertrag von 2024 und schließt die Paragraphen 1, 2 und 8 aus.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/26/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt per Verordnung vom 25. Juni 2025 eine Lohnordnung für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure sowie deren gewerbliche Lehrlinge in der Steiermark. Sie gilt ab dem 1. Juli 2025, basiert auf einem Kollektivvertrag von 2024 und schließt die Paragraphen 1, 2 und 8 aus.Schwerpunkte
- Die Verordnung erklärt die Lohnordnung für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure sowie deren gewerbliche Lehrlinge zur Satzung.
- Das Bundeseinigungsamt ist nach § 18 Abs. 1 ArbVG befugt, die Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereiches zu erlassen.
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