Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen zur Satzung Verordnung vom 6/26/2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/26/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung, wodurch er landesweit verbindlich wird. Die Satzung gilt für alle privaten Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung in Österreich und tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung, wodurch er landesweit verbindlich wird.
- Geltungsbereich: alle privaten Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung in Österreich, ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen; räumlich gilt die Satzung für die gesamte Republik Österreich.
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