Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen zur Satzung
Verordnung vom 26.06.2025Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung, wodurch er landesweit verbindlich wird. Die Satzung gilt für alle privaten Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung in Österreich und tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/26/2025XXVIII
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Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung, wodurch er landesweit verbindlich wird. Die Satzung gilt für alle privaten Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung in Österreich und tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung, wodurch er landesweit verbindlich wird.
- Geltungsbereich: alle privaten Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung in Österreich, ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen; räumlich gilt die Satzung für die gesamte Republik Österreich.
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