<!--[-->Änderung der Klimaticket‑Preise und -Gebühren (BGBl. II Nr. 119/2025)<!--]-->
Änderung der Klimaticket‑Preise und -Gebühren (BGBl. II Nr. 119/2025) Verordnung vom 6/27/2025
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Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur6/27/2025XXVIII
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Juni 2025 passt die Klimaticket‑Verordnung an: Sie legt neue Preise und Gebühren fest und bestimmt, dass die Änderungen am 1. August 2025 in Kraft treten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (12) wird eingefügt, der das Inkrafttreten von Beilage 1 und 4 zum 1. August 2025 festlegt.
  • Die Ticketpreise werden ab dem 1. August 2025 für Classic, Jugend, Senior, Spezial und Familienvarianten erhöht (z. B. Classic von 1.300 € auf 1.400 €).
Dokumente (PDFs)
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Hanke Peter - 56

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur



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