Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur6/27/2025XXVIII
Umwelt
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. Juni 2025 passt die Klimaticket‑Verordnung an: Sie legt neue Preise und Gebühren fest und bestimmt, dass die Änderungen am 1. August 2025 in Kraft treten.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (12) wird eingefügt, der das Inkrafttreten von Beilage 1 und 4 zum 1. August 2025 festlegt.
- Die Ticketpreise werden ab dem 1. August 2025 für Classic, Jugend, Senior, Spezial und Familienvarianten erhöht (z. B. Classic von 1.300 € auf 1.400 €).
Dokumente (PDFs)
