Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/31/2025XXVIII
Bildung
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 2025 ändert die Hochschülerschaftswahlordnung: Sie fügt ein neues Institut hinzu, legt frühere Fristen für die Veröffentlichung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen fest und verschiebt einige Stichtage.Schwerpunkte
- Ein neuer Verweis auf das Institute of Digital Sciences Austria wird in § 1 Abs. 5 aufgenommen, sodass das Institut künftig im Kontext der Hochschulwahlordnung genannt wird.
- Die Frist für die Veröffentlichung von Wahlvorschlägen wird auf spätestens drei Wochen vor dem ersten Wahltag festgelegt; Kandidaturen müssen spätestens zwei Wochen vorher nach Organen geordnet veröffentlicht werden.
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