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Änderung der VwG‑Eingabengebührverordnung – Einführung von Pauschalgebühren und digitaler Schnittstelle
Verordnung vom 30.06.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die VwG‑Eingabengebührverordnung: Sie führt einheitliche Pauschalgebühren von 50 € bzw. 25 € ein, ersetzt das Wort „gebührenpflichtig“ durch „unterliegen einer Pauschalgebühr“, ergänzt eine digitale Schnittstelle zwischen Finanzamt und Verwaltungsgericht und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen6/30/2025XXVIII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die VwG‑Eingabengebührverordnung: Sie führt einheitliche Pauschalgebühren von 50 € bzw. 25 € ein, ersetzt das Wort „gebührenpflichtig“ durch „unterliegen einer Pauschalgebühr“, ergänzt eine digitale Schnittstelle zwischen Finanzamt und Verwaltungsgericht und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung in § 1 Abs. 1 wird von „sind gebührenpflichtig“ zu „unterliegen einer Pauschalgebühr nach dieser Verordnung“ geändert, um die Gebührenpflicht klarer zu definieren.
  • Nach dem Wortlaut „im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht“ wird der Hinweis eingefügt, dass zwischen Finanzamt Österreich und dem Verwaltungsgericht eine Schnittstelle besteht.
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