Verordnung zur Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für selbst erzeugte erneuerbare Energie
Verordnung vom 30.06.2025Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen. Betreiber von kleinen Anlagen bis 5 000 kWh Jahresverbrauch können die Abgabe vermeiden, wobei Meldepflichten und vereinfachte Verfahren für Anlagen bis 25 000 kWh festgelegt werden.Bundesministerium für Finanzen6/30/2025XXVIII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen. Betreiber von kleinen Anlagen bis 5 000 kWh Jahresverbrauch können die Abgabe vermeiden, wobei Meldepflichten und vereinfachte Verfahren für Anlagen bis 25 000 kWh festgelegt werden.Schwerpunkte
- Einzelne Betreiber können bis zu 5 000 kWh jährlich selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen von der Elektrizitätsabgabe befreien lassen.
- Erzeugergemeinschaften dürfen den Eigenverbrauch ihrer Mitglieder ebenfalls von der Abgabe befreien, wobei verbrauchte Mengen nicht als Netzeinspeisung gelten.
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