Verordnung zur Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für selbst erzeugte erneuerbare Energie Verordnung vom 6/30/2025
Bundesministerium für Finanzen6/30/2025XXVIII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen. Betreiber von kleinen Anlagen bis 5 000 kWh Jahresverbrauch können die Abgabe vermeiden, wobei Meldepflichten und vereinfachte Verfahren für Anlagen bis 25 000 kWh festgelegt werden.Schwerpunkte
- Einzelne Betreiber können bis zu 5 000 kWh jährlich selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen von der Elektrizitätsabgabe befreien lassen.
- Erzeugergemeinschaften dürfen den Eigenverbrauch ihrer Mitglieder ebenfalls von der Abgabe befreien, wobei verbrauchte Mengen nicht als Netzeinspeisung gelten.
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