Kostenersatz für Stromlieferanten und Netzbetreiber bei der Abwicklung von Strom‑ und Netzkostenzuschüssen Verordnung vom 6/30/2025
Bundesministerium für Finanzen6/30/2025XXVIII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Stromlieferanten und Netzbetreiber eine einmalige pauschale Vergütung für die Bearbeitung von Strom‑ und Netzkostenzuschüssen erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Kundengröße, und die Auszahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach elektronischer Rechnungsstellung erfolgen.Schwerpunkte
- Jeder Stromlieferant und Netzbetreiber erhält eine einmalige pauschale Vergütung für die administrativen Aufwendungen bei der Abwicklung der Strom‑ und Netzkostenzuschüsse.
- Die Pauschalbeträge staffeln sich nach Kundengröße: bis 1 000 Kunden 7 000 €, 1 001‑100 000 Kunden 10 000 €, über 100 000 Kunden 12 000 € für Stromlieferanten; Netzbetreiber erhalten pauschal 5 000 €.
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