Verordnung zur Feststellung einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit (2025) Verordnung vom 7/2/2025
Bundesministerium für Inneres7/2/2025XXVIII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung stellt fest, dass die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit gefährdet sind und aktiviert für sechs Monate § 36a AsylG 2005. Sie gilt vom 02.07.2025 bis zum 02.01.2026.Schwerpunkte
- Die Verordnung erklärt, dass die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit nach § 36 Abs. 1 AsylG 2005 gefährdet sind.
- Während der sechsmonatigen Geltungsdauer wird § 36a AsylG 2005 angewendet.
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