<!--[-->Verordnung zur Feststellung einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit (2025)<!--]-->
Verordnung zur Feststellung einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit (2025) Verordnung vom 7/2/2025
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Bundesministerium für Inneres7/2/2025XXVIII
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung stellt fest, dass die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit gefährdet sind und aktiviert für sechs Monate § 36a AsylG 2005. Sie gilt vom 02.07.2025 bis zum 02.01.2026.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erklärt, dass die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit nach § 36 Abs. 1 AsylG 2005 gefährdet sind.
  • Während der sechsmonatigen Geltungsdauer wird § 36a AsylG 2005 angewendet.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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