<!--[-->Verordnung zur Feststellung einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit (2025)<!--]-->
Verordnung zur Feststellung einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit (2025)
Verordnung vom 02.07.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung stellt fest, dass die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit gefährdet sind und aktiviert für sechs Monate § 36a AsylG 2005. Sie gilt vom 02.07.2025 bis zum 02.01.2026.
Bundesministerium für Inneres7/2/2025XXVIII
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung stellt fest, dass die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit gefährdet sind und aktiviert für sechs Monate § 36a AsylG 2005. Sie gilt vom 02.07.2025 bis zum 02.01.2026.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erklärt, dass die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit nach § 36 Abs. 1 AsylG 2005 gefährdet sind.
  • Während der sechsmonatigen Geltungsdauer wird § 36a AsylG 2005 angewendet.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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3 - Niederösterreich



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