Einführung des Spezialmoduls „Eisenbahninfrastrukturnachhaltigkeitsservice“ in der Elektrotechnik‑Ausbildung Verordnung vom 7/7/2025
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 130/2025 führt ein neues Spezialmodul zur Eisenbahninfrastrukturnachhaltigkeit in die Elektrotechnik‑Ausbildungsordnung ein und nummeriert das Inhaltsverzeichnis neu.Schwerpunkte
- Das Inhaltsverzeichnis wird neu nummeriert, sodass die bisherigen Paragraphen 21‑32 nun als § 22‑33 geführt werden.
- Ein neuer Paragraph 21 wird eingefügt, der das Spezialmodul „Eisenbahninfrastrukturnachhaltigkeitsservice“ definiert.
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