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Änderung der Prozesstechnik‑Ausbildungsordnung – neue Prüfungsmodalitäten
Verordnung vom 07.07.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung 2025/134 ändert die Prozesstechnik‑Ausbildungsordnung. Sie legt fest, dass die Lehrabschlussprüfung anhand betrieblicher Arbeitsaufträge durchgeführt wird und definiert detaillierte Prüfungsinhalte sowie eine maximale Prüfungsdauer von acht Stunden. Das Inkrafttreten der Änderungen ist für den 1. Juli 2025 vorgesehen.
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 2025/134 ändert die Prozesstechnik‑Ausbildungsordnung. Sie legt fest, dass die Lehrabschlussprüfung anhand betrieblicher Arbeitsaufträge durchgeführt wird und definiert detaillierte Prüfungsinhalte sowie eine maximale Prüfungsdauer von acht Stunden. Das Inkrafttreten der Änderungen ist für den 1. Juli 2025 vorgesehen.

Schwerpunkte

  • Die Lehrabschlussprüfung wird künftig ausschließlich anhand von betrieblichen Arbeitsaufträgen durchgeführt, die sowohl technische Dokumentation als auch praktische Tätigkeiten umfassen.
  • Die Prüfungsaufgaben umfassen sieben konkrete Tätigkeitsbereiche, darunter das Lesen technischer Unterlagen, das Bedienen von Produktions‑ und Messanlagen sowie die Dokumentation und Bewertung von Arbeitsergebnissen.
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