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Umbenennung des Lehrberufs von Reisebüroassistent/in zu Reisebürokaufmann/-kauffrau Verordnung vom 7/7/2025
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Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 2025 ersetzt in der Ausbildungsordnung für Reisebüroassistent/‑in die Bezeichnung durch „Reisebürokaufmann/‑kauffrau“ und legt das Inkrafttreten auf den 1. Juli 2025 fest.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Ausbildungsordnung wird von „Reisebüroassistent/‑in“ zu „Reisebürokaufmann/‑kauffrau“ geändert.
  • In § 1 und seiner Überschrift wird die Bezeichnung „Reisebüroassistent/‑in“ durch „Reisebürokaufmann/‑kauffrau“ ersetzt.
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