Änderung der Berufsbezeichnung in der Lehrabschlussprüfung für Reisebüro‑Ausbildung
Verordnung vom 07.07.2025Zusammenfassung
Die Verordnung vom 7. Juli 2025 ändert die Bezeichnung „Reisebüroassistent/in“ zu „Reisebürokaufmann/‑kauffrau“ und fügt im § 39 einen neuen Absatz 4 ein; Inkrafttreten ist der 1. Juli 2025.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 7. Juli 2025 ändert die Bezeichnung „Reisebüroassistent/in“ zu „Reisebürokaufmann/‑kauffrau“ und fügt im § 39 einen neuen Absatz 4 ein; Inkrafttreten ist der 1. Juli 2025.Schwerpunkte
- Die Berufsbezeichnung für die Ausbildung im Reisebüro wird von „Reisebüroassistent/in“ zu „Reisebürokaufmann/‑kauffrau“ geändert.
- Im § 39 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt, der weitere Regelungen zur Lehrabschlussprüfung enthält.
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