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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Glas‑Verfahrenstechnik Verordnung vom 7/7/2025
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Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Lehrberuf Glas‑Verfahrenstechnik als dreieinhalb‑jährige Ausbildung mit den Schwerpunkten Hohlglasproduktion oder Flachglasveredelung fest und definiert die zu erlernenden Kompetenzen sowie Prüfungsmodalitäten.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Glas‑Verfahrenstechnik wird als Schwerpunktlehrberuf mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  • Auszubildende können zwischen den Schwerpunkten Hohlglasproduktion und Flachglasveredelung wählen; eine Kombination ist nicht zulässig, jedoch können einzelne Inhalte des anderen Schwerpunktes ergänzend erlernt werden.
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