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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Glas‑Verfahrenstechnik
Verordnung vom 07.07.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Lehrberuf Glas‑Verfahrenstechnik als dreieinhalb‑jährige Ausbildung mit den Schwerpunkten Hohlglasproduktion oder Flachglasveredelung fest und definiert die zu erlernenden Kompetenzen sowie Prüfungsmodalitäten.
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Lehrberuf Glas‑Verfahrenstechnik als dreieinhalb‑jährige Ausbildung mit den Schwerpunkten Hohlglasproduktion oder Flachglasveredelung fest und definiert die zu erlernenden Kompetenzen sowie Prüfungsmodalitäten.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Glas‑Verfahrenstechnik wird als Schwerpunktlehrberuf mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  • Auszubildende können zwischen den Schwerpunkten Hohlglasproduktion und Flachglasveredelung wählen; eine Kombination ist nicht zulässig, jedoch können einzelne Inhalte des anderen Schwerpunktes ergänzend erlernt werden.
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