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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Gleisbautechnik (2025) Verordnung vom 7/7/2025
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Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Gleisbautechnik fest, definiert die zu erlernenden Kompetenzen und regelt die Prüfungsmodalitäten. Inkrafttreten ist am 1. Juli 2025, wobei die Prüfungsparagraphen erst ein Jahr später gelten.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Gleisbautechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Ausgebildete Fachkräfte erhalten nach erfolgreichem Abschluss Kompetenzen in den Bereichen Grundlagen, Gleisbau, Instandhaltung und fachübergreifende Fähigkeiten wie Qualitätsmanagement und digitale Arbeit.
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