Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Bildung
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 richtet den neuen Schwerpunktlehrberuf „Brief‑ und Paketlogistik“ ein, legt eine dreijährige Ausbildungsdauer fest und definiert zwei exklusive Schwerpunkte – Logistikzentren bzw. Distribution. Sie tritt am 1. Juli 2025 in Kraft, wobei einige Paragraphen erst ab 2026 gelten, und enthält Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Ausbildungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt den neuen Schwerpunktlehrberuf „Brief‑ und Paketlogistik“ ein, der als dreijähriger Ausbildungsversuch konzipiert ist.
- Die Ausbildung kann bis zum 31. Dezember 2030 begonnen werden, sodass ein langer Anmeldezeitraum für Interessierte besteht.
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