<!--[-->Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Brief‑ und Paketlogistik (2025)<!--]-->
Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Brief‑ und Paketlogistik (2025)
Verordnung vom 07.07.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2025 richtet den neuen Schwerpunktlehrberuf „Brief‑ und Paketlogistik“ ein, legt eine dreijährige Ausbildungsdauer fest und definiert zwei exklusive Schwerpunkte – Logistikzentren bzw. Distribution. Sie tritt am 1. Juli 2025 in Kraft, wobei einige Paragraphen erst ab 2026 gelten, und enthält Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Ausbildungen.
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Bildung
Wirtschaft
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2025 richtet den neuen Schwerpunktlehrberuf „Brief‑ und Paketlogistik“ ein, legt eine dreijährige Ausbildungsdauer fest und definiert zwei exklusive Schwerpunkte – Logistikzentren bzw. Distribution. Sie tritt am 1. Juli 2025 in Kraft, wobei einige Paragraphen erst ab 2026 gelten, und enthält Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Ausbildungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt den neuen Schwerpunktlehrberuf „Brief‑ und Paketlogistik“ ein, der als dreijähriger Ausbildungsversuch konzipiert ist.
  • Die Ausbildung kann bis zum 31. Dezember 2030 begonnen werden, sodass ein langer Anmeldezeitraum für Interessierte besteht.
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