Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Ausbildung zum Lehrberuf Labortechnik als modularen Beruf fest, definiert Grund‑, Haupt‑ und Spezialmodule sowie eine maximale Ausbildungsdauer von vier Jahren. Sie regelt Prüfungsinhalte, Inkrafttreten (meist 1. Juli 2025) und Übergangsbestimmungen für Lernende, die nach der alten Regelung ausgebildet wurden.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Labortechnik wird als Modullehrberuf mit einem verpflichtenden Grundmodul und wahlweise Haupt‑ und Spezialmodulen eingerichtet.
- Die maximale Ausbildungsdauer beträgt vier Jahre; in den ersten zwei Jahren wird das Grundmodul vermittelt, danach folgen je nach gewähltem Modul bis zu dreieinhalb bzw. vier Jahre.
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