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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Maler‑ und Beschichtungstechnik 2025 Verordnung vom 7/7/2025
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Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Umwelt
Handwerk
Berufsbildung
Arbeitssicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Maler‑ und Beschichtungstechniker fest, definiert die zu erlernenden Kompetenzen und regelt Prüfungen sowie Übergangsbestimmungen zum alten Ausbildungsrahmen.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Maler‑ und Beschichtungstechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Das Berufsprofil umfasst das Aufbringen von Grund‑, Zwischen‑ und Schlussbeschichtungen auf verschiedenste Materialien sowie die Auswahl und Vorbereitung von Farben, Lacken und Hilfsstoffen.
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