Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Maler‑ und Beschichtungstechniker fest, definiert die zu erlernenden Kompetenzen und regelt Prüfungen sowie Übergangsbestimmungen zum alten Ausbildungsrahmen.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Maler‑ und Beschichtungstechniker fest, definiert die zu erlernenden Kompetenzen und regelt Prüfungen sowie Übergangsbestimmungen zum alten Ausbildungsrahmen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Maler‑ und Beschichtungstechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Das Berufsprofil umfasst das Aufbringen von Grund‑, Zwischen‑ und Schlussbeschichtungen auf verschiedenste Materialien sowie die Auswahl und Vorbereitung von Farben, Lacken und Hilfsstoffen.
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