Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsbildung
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Medienfachkraft mit vier möglichen Schwerpunkten fest und regelt die Ausbildung, Prüfungen sowie Übergangsbestimmungen. Inkrafttreten ist am 1. Juli 2025, wobei die Paragraphen 4‑11 erst ab 2026 gelten.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Medienfachkraft wird als dreijährige Schwerpunktlehrzeit eingerichtet.
- Auszubildende können einen von vier Schwerpunkten wählen: Webdesign, Grafik & Print, Digitalmarketing oder Video‑ und Audiogestaltung.
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